Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde erstmalig in Deutschland am 21. Mai 2001 verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet – zuletzt 2017/2018.
Fachmännisch geprüfte Trinkwasseranlagen sind auch im Sinne des Gesetzgebers. Entsprechend streng und umfangreich sind die Regelungen zur Unbedenklichkeit unseres Trinkwassers. Mit dem regelmäßig durchgeführten Trinkwasser-Check sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es doch einmal zu einem Scha- densfall kommen, entlastet Sie das ausführliche Prüfprotokoll, das Ihnen Ihr SHK-lnnungsfachbetrieb nach jedem durchge- führten Check aushändigt. Der Trinkwasser-Check erfüllt die gesetzlichen Auflflagen an den Hausbesitzer und schafffft bessere Hilfe im Schadensfall.
Vinzierer Straße 5
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